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Abhörsicherheit von DECT-Schnurlostelefonen

Seit „Frontal 21“ Ende Januar darüber berichtete, dass Telefongespräche, die mit schnurlosen DECT-Telefonen geführt werden, abgehört werden können, ist dies immer wieder ein Diskussionsthema. Um hier evtl. Fragen zu beantworten und Unklarheiten zu beseitigen, möchten wir Sie über den aktuellen Stand der Dinge informieren.

 

Schnurlose Telefone die auf dem DECT-Standard beruhen sind im Vergleich zur früheren CT1+ – Technologie deutlich abhörsicherer. Es ist daher nicht möglich DECT-Telefone mit einfachen, handelsüblichen Funk-Scannern abzuhören.

Es bedarf vielmehr einem detailliertem technischen Verständnis und spezieller, nicht handelsüblicher Ausrüstung um DECT-Schnurlostelefone abzuhören. Dies ist mit entsprechendem Aufwand und Fachwissen auch bei anderen Kommunikationsnetzen wie z. B. dem Mobilfunknetz und an anderen Punkten der Kommunikationswege möglich.

Um ein Abhören zu ermöglichen, muss ein naher Kontakt zur Basisstation bestehen, da die Reichweite im Gebäude durch Wände auf weniger als 50 Meter begrenzt wird. Das Abhören von Telefongesprächen mit einem DECT-Schnurlos-Telefon erfordert kriminelle Absichten, ist in Deutschland verboten und wird strafrechtlich verfolgt. Die erforderliche Hard- und Software ist legal in Deutschland erhältlich zum Beispiel für Labor- und Analysezwecke. Die thematisierte Hardware ist jedoch erst nach komplizierter elektronischer Modifikation zum Scannen und Abhören von DECT-Kommunikation geeignet.



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